GENERELLES
Mobilitätseingeschränkte Personen stellen in verschiedenen Systemen des öffentlichen Verkehrs eine zahlenmäßig oftmals unterschätzte und nicht ausreichend berücksichtigte Gruppe dar. Neben "klassisch" mobilitätseingeschränkten Menschen wie Personen im Rollstuhl, geh-, seh- oder hörbeeinträchtigte Personen zählen alle Menschen mit Mobilitätseinschränkungen wie z.B. durch mitgeführtes Reisegepäck oder Kinderwagen, aber auch ortsunkundige Personen oder Personen mit Lernschwierigkeiten und viele mehr dazu. Des Weiteren darf auf die große und stetig wachsende Gruppe der älteren Menschen nicht vergessen werden!
Aus dem ethischen Standpunkt muss es ein Selbstverständnis sein, allen Menschen in gleichberechtigter Weise Zugang zu verschiedenen Mobilitätssystemen zu ermöglichen. Darüber hinaus bestehen nationale und internationale rechtliche Vorgaben, die Betreiber diverser Mobilitätssysteme zu einem entsprechenden Handeln zwingen und für diese gleichzeitig große Herausforderungen darstellen.