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GENERELLES


Mobilitätseingeschränkte Personen stellen in verschiedenen Systemen des öffentlichen Verkehrs eine zahlenmäßig oftmals unterschätzte und nicht ausreichend berücksichtigte Gruppe dar. Neben "klassisch" mobilitätseingeschränkten Menschen wie Personen im Rollstuhl, geh-, seh- oder hörbeeinträchtigte Personen zählen alle Menschen mit Mobilitätseinschränkungen wie z.B. durch mitgeführtes Reisegepäck oder Kinderwagen, aber auch ortsunkundige Personen oder Personen mit Lernschwierigkeiten und viele mehr dazu. Des Weiteren darf auf die große und stetig wachsende Gruppe der älteren Menschen nicht vergessen werden!

Aus dem ethischen Standpunkt muss es ein Selbstverständnis sein, allen Menschen in gleichberechtigter Weise Zugang zu verschiedenen Mobilitätssystemen zu ermöglichen. Darüber hinaus bestehen nationale und internationale rechtliche Vorgaben, die Betreiber diverser Mobilitätssysteme zu einem entsprechenden Handeln zwingen und für diese gleichzeitig große Herausforderungen darstellen.

UNSERE PROJEKTE


Für die netwiss OG ist der gleichberechtigte Zugang seit Anbeginn ihres Bestehens eine Grundvoraussetzung in allen Projekten der Mobilität. Umfangreiches Wissen zu verschiedenen Herausforderungen hinsichtlich Barrierefreiheit wurde durch die Geschäftsführer der netwiss OG bereits vor der Firmengründung aufgebaut und durch zahlreiche Projekte weiter vertieft. Der Bogen spannt sich mittlerweile in Forschungs- und Entwicklungsprojekten sowie Beratungsleistungen von Themen der Alltagsmobilität über den öffentlichen Verkehr mit Fokus auf das System Bahn bis hin zur Luftfahrt.

Hier sehen Sie einen Überblick über unsere Projekte mit speziellem Fokus auf das Thema Barrierefreiheit.

UNSERE LEISTUNGEN FÜR SIE


Wir beraten Sie gerne bei allen Themenstellungen rund um Mobilitätseinschränkungen und Barrierefreiheit und versuchen gemeinsam mit Ihnen nach effizienten Lösungen zu suchen, bei denen der eventuelle Adaptierungsaufwand im Rahmen der wirtschaftlichen Möglichkeiten bleibt und dennoch der größtmögliche Nutzen für mobilitätseingeschränkte Personen gegeben ist. Es darf auch niemals vergessen werden, dass nahezu alle Maßnahmen zur Barrierefreiheit letztlich allen Personen und im Regelfall auch Betreibern öffentlicher Verkehrssysteme zugute kommen.

Bei Fragen und kontaktieren Sie uns einfach unter barrierefrei(AT)netwiss.at